Bericht des Aufsichtsrats

(nach § 171 Abs. 2 AktG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat der Volkswagen AG befasste sich im Geschäftsjahr 2013 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Den Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und den gesetzlichen Vorschriften folgend, unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung. In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Darüber hinaus diskutierten wir turnusmäßig mit dem Vorstand strategische Überlegungen.

Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die Geschäftsentwicklung, die Planung und die Situation des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements informiert. Zusätzlich berichtete uns der Vorstand fortlaufend über die Compliance und weitere aktuelle Themen. Entscheidungsrelevante Unterlagen erhielten wir stets rechtzeitig vor unseren Sitzungen. Darüber hinaus erreichte uns monatlich ein detaillierter Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen erläuterte der Vorstand ausführlich in schriftlicher oder mündlicher Form. Gemeinsam mit dem Vorstand analysierten wir die Ursachen der Abweichungen, um daraus gegensteuernde Maßnahmen abzuleiten.

In regelmäßigen Gesprächen beriet sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch zwischen den Sitzungsterminen mit dem Vorstandsvorsitzenden, unter anderem über die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie zu Fragen der Compliance des Volkswagen Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2013 kam der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Die durchschnittliche Präsenzquote belief sich auf 93 %; kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Eilbedürftige Angelegenheiten wurden zudem schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden.